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   VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18   

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https://dejure.org/2019,40324
VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18 (https://dejure.org/2019,40324)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2019 - 21 K 653.18 (https://dejure.org/2019,40324)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2019 - 21 K 653.18 (https://dejure.org/2019,40324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 1 FriedhG BE, § 21 FriedhG BE
    Ausbettung; Umbettung; Urne; Ruhefrist; Ruhezeit; Ablauf; ausgeruhte Urne; wichtiger Grund; Auslegung; teleologische Reduktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Brandenburg, 25.09.2002 - 1 A 196/00

    Bestattungs- und Friedhofsrecht, Ausgrabung und Umbettung einer in einer

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    Der Wille verstorbener Ehegatten, die letzte Ruhe in einer gemeinsamen Grabstätte zu finden, führt dabei nur dann auf einen die Umbettung rechtfertigenden wichtigen Grund, wenn er auch darauf gerichtet war, diese Form der letzten Ruhe durch eine Umbettung herbeizuführen (vgl. zum Vorstehenden OVG Münster, Urteile vom 29. April 2008 - 19 A 2896/08 - und vom 30. Juli 2009 - 19 A 957/09 - jeweils juris; VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 ZB 04.2986 - juris; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 A 196/00.Z - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 957/09

    Voraussetzungen einer zulässigen Umbettung eines Verstorbenen in das Doppelgrab

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    Der Wille verstorbener Ehegatten, die letzte Ruhe in einer gemeinsamen Grabstätte zu finden, führt dabei nur dann auf einen die Umbettung rechtfertigenden wichtigen Grund, wenn er auch darauf gerichtet war, diese Form der letzten Ruhe durch eine Umbettung herbeizuführen (vgl. zum Vorstehenden OVG Münster, Urteile vom 29. April 2008 - 19 A 2896/08 - und vom 30. Juli 2009 - 19 A 957/09 - jeweils juris; VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 ZB 04.2986 - juris; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 A 196/00.Z - juris).
  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    Das Gericht ist nicht befugt, die behördliche Entscheidung aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrecht zu erhalten (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2016 - 10 C 8.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 29. November 2018 - 1 C 15.18 - Rn. 11 und vom 9. Februar 2012 - 5 C 10.11 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    Danach ist hier ein wichtiger Grund, der eine Störung der Totenruhe des Verstorbenen rechtfertigt, keine tatbestandliche Voraussetzung für die Entscheidung über das Ausbettungsbegehren, weil im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 - juris Rn. 11 f. und vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 22) die Ruhefrist für die auszubettende Urne bereits abgelaufen war (nämlich am 25. August 2018).
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 ZB 04.2986

    Bestattungsrecht; Totenruhe; Ruhezeit; Umbettung; Totensorge; Totenfürsorge;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    Der Wille verstorbener Ehegatten, die letzte Ruhe in einer gemeinsamen Grabstätte zu finden, führt dabei nur dann auf einen die Umbettung rechtfertigenden wichtigen Grund, wenn er auch darauf gerichtet war, diese Form der letzten Ruhe durch eine Umbettung herbeizuführen (vgl. zum Vorstehenden OVG Münster, Urteile vom 29. April 2008 - 19 A 2896/08 - und vom 30. Juli 2009 - 19 A 957/09 - jeweils juris; VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 ZB 04.2986 - juris; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 A 196/00.Z - juris).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 10.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 29. November 2018 - 1 C 15.18 - Rn. 11 und vom 9. Februar 2012 - 5 C 10.11 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2019 - 21 K 653.18
    Danach ist hier ein wichtiger Grund, der eine Störung der Totenruhe des Verstorbenen rechtfertigt, keine tatbestandliche Voraussetzung für die Entscheidung über das Ausbettungsbegehren, weil im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 - juris Rn. 11 f. und vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 22) die Ruhefrist für die auszubettende Urne bereits abgelaufen war (nämlich am 25. August 2018).
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